Sollte man ein Visum zur Arbeitsplatzsuche für einen Blaue-Karte-Arbeitsplatz beantragen oder lieber einen Antrag auf Ausstellung einer Blauen Karte aus dem Ausland beantragen?

Wenn Sie ein Hochbegabter nach der RICHTLINIE 2009/50/EG DES RATES vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung sind (vgl. hier), dann ist es möglich einen Visumsantrag bei der Deutschen Botschaft Ihres Herkunftslades zu stellen oder von der Deutschen Botschaft des Landes, in dem Sie sich aufhalten. Sie können mit einem Visum zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, wenn Sie in Deutschland einen Arbeitgeber finden, können Sie direkt und ohne vorherige Ausreise in Deutschland einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.

 

Allerdings geht es viel schneller aus dem Ausland eine Blaue Karte zu beantragen, weil dann nur die deutsche Agentur für Arbeit zustimmen muss. Hierfür benötigen Sie einen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Arbeitsplatzzusage.

 

Sie sollten einen Visa-Antrag sorgfältig mit Ihrem Rechtsanwalt vorbereiten, weil Sie dann, wenn die Botschaft die Ausstellung eines Visums betreffend die Blaue Karte verweigert, Schwierigkeiten haben werden in Zukunft ein Visum für die Schengen-Staaten zu erhalten.


[Nach oben]