Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Das BMI teilt in einer Pressemitteilung mit:

 

"Deutschland braucht Fachkräfte. Eine gute Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland steht dabei an erster Stelle und ist die wichtigste Säule der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Darüber hinaus macht es der demographische Wandel notwendig, gut qualifizierte Fachkräfte aus anderen Ländern für die deutsche Wirtschaft zu gewinnen. Dazu sind im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungs-gesetzes neue Perspektiven für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern geschaffen worden.

Öffnung des Arbeitsmarktes

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt eine gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt. Dieser ist damit nicht nur für Hochqualifizierte vollständig geöffnet, sondern auch für Menschen mit anerkannter Berufsausbildung, die unsere Wirtschaft dringend braucht. Die bisherige Begrenzung auf Engpassberufe entfällt. Zwei Faktoren sind für die Erwerbsmigration wichtig: Der wirtschaftliche Bedarf und die Qualifikation. Eine Fachkraft muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, damit sie langfristig bleiben kann und die Qualifikation muss gleichwertig sein (d.h. die Berufsanerkennung muss vorliegen). Für Fachkräfte wird keine Vorrangprüfung durchgeführt. Sie kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage kurzfristig wiedereingeführt werden."

 

Der Gesetzesentwurf ist noch nicht Gesetz. 

 

 

 

Weitere Informationen: Pressemitteilung des BMI


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